Haupt- und Abgasuntersuchung

Mit einer gültigen HU/AU sind Sie sicher auf der Straße unterwegs

Durch die Hauptuntersuchung (HU) gewährleistet den Schutz auf unseren Straßen, indem verkehrsuntaugliche Fahrzeuge daran gehindert werden, am Straßenverkehr teilzunehmen. Als Teil der HU, prüft die Abgasuntersuchung (AU) die Umweltverträglichkeit Ihres Fahrzeugs. Alle zwei Jahre müssen Fahrzeuge verpflichtend die Haupt- und Abgasuntersuchung, zur Erlangung des TÜV durchführen. Unsere Meisterwerkstatt führt die Haupt- und Abgasuntersuchung nach § 29 StVZO durch und bietet Ihnen zudem ein rundum sorglos-Paket.

HU/AU Rundum sorglos

Rundum sorglos mit der CSL Haupt- und Abgasuntersuchung. Bringen Sie einfach Ihr Fahrzeug vorbei, unser Team kümmert sich um den Rest!

Unser Team an Experten führt vor der Haupt- und Abgasuntersuchung gerne eine umfangreiche Kontrolle ihres Fahrzeugs durch. Wir prüfen Ihr Fahrzeug auf alle TÜV-relevanten Merkmale. Nach intensiver Analyse und Aufdeckung möglicher Mängel, bieten wir Ihnen eine sofortige Beseitigung der Mängel zu einem fairen Preis an. Selbstverständlich achten wir auf alle notwendigen Details, um Ihnen ein Bestehen der Hauptuntersuchung zu gewährleisten.

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Unser HU/AU-Service

Unser Versprechen – Ihre Vorteile:

✔ Vorabcheck: Umfangreiche Analyse möglicher Mängel

✔ Behebung der Mängel durch Fachkräfte

✔ Faire und transparente Preise

✔ Ausführung der Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU) durch eine amtlich anerkannte Prüforganisation

Frequently Asked Questions

Wann eine HU/AU fällig ist, lässt sich an den Ziffern in der Mitte Ihrer TÜV Plakette ablesen. Grundsätzlich ist eine HU/AU alle 24 Monate fällig.

Die Untersuchung dauert in der Regel zwischen 30-40 Minuten, kann aber auch von individuellen Faktoren beeinflusst werden.
Beim Überziehen der HU sieht das Gesetzt ein gestaffeltes Bußgeld vor. Bei der Überziehung der Frist um zwei Monate werden 15 Euro Bußgeld fällig. Bei mehr als vier Monaten beträgt das Bußgeld 25 Euro. Bei mehr als acht Monaten drohen 60 Euro Bußgeld und 1 Punkt.
Die Hauptuntersuchung oder kurz „HU“ wird von amtlich anerkannten Prüforganisationen und deren Prüfern durchgeführt. Wir organisieren eine Untersuchung gerne für Sie.

Institutionen mit Berechtigung eine Hauptuntersuchung durchzuführen:

  • KÜS
  • GTÜ
  • GTS
  • DEKRA
  • TÜV Süd
  • TÜV Nord
  • TÜV Rheinland
  • TÜV Thüringen
  • TÜV Hanse
  1. Ihr Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
  2. Ggf. Nachweise für eine Änderungsabnahme
  3. Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), falls Ihr Auto eine besondere Ausstattung, Sonderzubehör oder Anbauteile hat (z.B. Tieferlegung)

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